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Budo Akademie München
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Verhaltensregeln im Dojo
Nachfolgende Verhaltensregeln sollten jedem Deshi (Schüler) geläufig sein:
Im Trainingsraum dürfen keine Schuhe getragen werden.
Jeder muss sich beim Betreten und Verlassen zum Dojo hin verbeugen.
Alle Mitglieder sollen sich vor und nach jeder Partnerübung voreinander verbeugen.
Beim Betreten und Verlassen des Dojo muss sich jeder vor dem Sensei verbeugen.
Im Dojo dürfen keine Schimpfwörter benutzt werden.
Hygiene und Sauberkeit sollten jederzeit eingehalten werden.
Finger- und Zehennägel müssen kurz sein.
Halte Deinen Gi stets sauber und ordentlich.
Andere sollst Du nie auslachen oder kritisieren.
Trage beim Training keinen Schmuck.
Trainiere nie nach Alkoholgenuss.
Bringe keine Speisen oder Getränke in den Trainingsraum.
Während des Trainings ist Kaugummikauen nicht erlaubt.
Übermäßiges Lachen oder lautes Reden ist im Dojo nicht erlaubt.
Achte immer auf die Jüngeren und sei eine Hilfe für Rangniedrigere.
Komme immer pünktlich zum Training.
Der Cheftrainer ist mit Sensei oder Shihan anzureden.
Missbrauche Dein Wissen nicht.
Wirst Du in einen Kampf verwickelt, musst Du innerhalb 24 Stunden Deinem Sensei benachrichtigen, ansonsten kannst Du von der Schule ausgeschlossen werden.
Zeige keinem, der nicht Mitglied der Karateschule ist, eine Karatetechnik und führe Karate nicht in der Öffentlichkeit vor.
Ist ein Mitglied ausgetreten und wünscht wieder einzutreten, muss es seine Bitte direkt an den Sensei richten; es wird seinen Rang ablegen und als Weißgurtträger beginnen.
Keiner darf einem anderen eine Kata lehren ohne die Erlaubnis des Sensei.
Nach Erreichen des grünen Gürtels kann ein Schüler vom Sensei als Hilfe oder Vertretung für den Verband herangezogen werden.
Kein Gürtelgrad ist für immer! Der Sensei kann ihn wegnehmen, wenn er glaubt, dass Du den Standard für diesen Rang nicht vertreten kannst, wenn Du zu trainieren aufhörst oder in irgend einer Weise gegen die Schule handelst.
Lasse keine persönlichen Gegenstände oder Kleidungsstücke über Nacht im Dojo.
Rauchen im Dojo ist verboten. (Der Sensei sieht es nicht gerne, wenn die Schüler rauchen, weil es das Training behindert.)
Bilder, diese Regeln und Informationen müssen immer beachtet werden.
Wenn ein niedrigerer Gürtelträger die Gruppe trainiert, vertritt er den Sensei. Gib ihm den gleichen Respekt.
Versuche, das richtige Verständnis des Karate zu fördern durch Entwicklung von: Gesundheit - körperliche Entwicklung Charakter - geistige Entwicklung Fähigkeiten - Erfahrungen in Wettkämpfen (Kata/Kumite) Respekt - Höflichkeit anderen gegenüber Bescheidenheit - Halte Dir stets Deine Schwächen vor Augen.
Befolge immer diese Höflichkeitsformen, wenn Du um etwas bittest oder eine Frage stellt. Somit kommst Du nicht in Verlegenheit.
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Kursplan
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Das Widget zeigt die aktuell buchbaren Einheiten. Live-Verfügbarkeit, kurzfristige Änderungen und Buchung laufen verbindlich über Eversports.
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Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) - bis 31.08.2024
Allgemeine Vertragsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Budo Akademie München, Inhaber Werner Bachhuber, insbesondere für Trainingseinheiten (veröffentlicht in Form des Online-Stundenplanes) und Workshops (spezielle Trainingseinheiten mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb einer Schnupperstunde/Einzelstunde/Zehnerkarte/Vertrag, die zur Nutzung des genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Vertragsgegenstand:
Die dem Kursnehmer bekannte Preisliste, diese Vertragsbedingungen sowie die Dojo-Verhaltensegeln werden Bestandteil des Vertrages.
Die Parteien können Sonderkurse einzelvertraglich vereinbaren. Die vorstehende Preisliste hat für diesen Fall keine Gültigkeit (z.B. Workshops, Prüfungsgebühren, Startgebühren, Lehrgangsgebühren, usw.). Der Kursnehmer versichert, dass er bei Abschluss des Vertrages hinsichtlich des Kurshonorars sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig ist.
Anmeldung/Registrierung
Mit der Teilnahmevereinbarung (Schnupper- /Einzelstunden) oder einem Vertrag (Abschluss online oder vor Ort) können tarifabhängig alle angebotenen regulären Trainingseinheiten der Budo Akademie München besucht werden. Es wird grundsätzlich zwischen Einzelstunden, Zehnerkarten und Verträgen unterschieden.
Schnupperstunde:Die Schnupperstunde kann pro Teilnehmer nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Die Buchung der Schnupperstunde ist nur für Neukunden nutzbar.
Einzelstunde:Eine Einzelstunde kann beliebig oft gebucht werden und berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingseinheit.
Zehnerkarte:Mit der Zehnerkarte ist der Besuch von 10 Trainingseinheiten möglich. Die Zehnerkarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Die Zehnerkarte ist 10 Monate gültig.
Verträge/Memberships:Es können Verträge/Memberships für die Laufzeit von 1 Monat, 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen werden.
Sonderkurse:Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrgängen, Workshops, Ausbildungen etc ist möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig.
Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports. Während der Registrierung im Eversports-Portal sind die persönlichen Angaben des Mitgliedes wahrheitsgemäß einzugeben. Es ist die Angabe einer Email-Adresse für die weitere Kommunikation erforderlich. Auf die Möglichkeit der Einrichtung eines "Family-Accounts" wird besonders hingewiesen.
Mit der Registrierung stimmt der Kunde zu, dass die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung) zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und des Beitragseinzuges verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zudem erfolgt die Zustimmung zur Nutzung der Email-Adresse und der Telefonnummer zur Kommunikation mit dem Mitglied (z.B. Aufnahme in den Emailverteiler der Budo Akademie München).
Trainingsablauf:
Grundsätzlich wird der Unterricht ganzjährig abgehalten. Er entfällt jedoch an den gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit vom 22. Dezember bis 06. Januar eines jeden Jahres und an zweieinhalb Wochen im August (der Termin wird rechtzeitig durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München bekannt gegeben). Diese trainingsfreien Zeiten sind in den Monatsbeiträgen bereits berücksichtigt (Umlegung auf das gesamte Jahr) und berechtigen somit zu keiner Kürzung des Beitrages in den betroffenen Monaten.
Technische und zeitliche Änderungen des Kursprogramms behält sich der Veranstalter vor. Solche Änderungen werden durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München rechtzeitig bekannt gegeben.
Kursgebühren:
Die Unterrichtspreise sind vor Unterrichtserteilung in der vereinbarten Höhe bis zum ersten des Monats im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Monatspreise ist abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit (siehe Preisliste).
Ein Aussetzen der Beitragszahlung wegen Verhinderung zur Teilnahme am Training während der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich insoweit um Pauschalbeträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der in Anspruch genommenen Trainingsstunden.
Die Unterrichtspreise verstehen sich freibleibend und können seitens des Veranstalters angemessen erhöht werden. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wird durch Aushang an der Informationswand in der Akademie bekannt gegeben.
Die vereinbarten Kursgebühren sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages zu leisten.
Beiträge an übergeordnete Organisationen (Karate, Kobudo)
Von den übergeordneten Organisationen, z.B. dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und dem Deutschen Karate-Verband (DKV) werden Jahresbeiträge erhoben. Diese Jahresbeiträge sind nicht in den monatlichen Mitgliedsbeiträgen des Veranstalters enthalten. Über die aktuellen Beiträge informiert ein Aushang an der Informationswand der Budo Akademie München.
Zahlungsart:
Die Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (siehe Vorderseite des Anmeldeformulars). Es wird darauf hingewiesen, dass im Lastschrifteinzugsverfahren keine Teillastschriften durchgeführt werden. Wird bei ungenügender Deckung des Bankkontos die Lastschrift retourniert, fallen bankseitig Rücklastgebühren i.H.v. derzeit 3,00 Euro an, die vom Zahlungspflichtigen übernommen werden.
Bei einem Vertragsabschluss über Eversports sind weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten vorhanden (z.B. Kreditkarte).
Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Sollte die Bezahlung angemahnt werden müssen, übernimmt der Vertragsnehmer die zusätzlichen Mahngebühren von derzeit 5,00 EUR.
Aufnahmegebühr:
Die einmalige Aufnahmegebühr ist zum Kursbeginn zu entrichten. Sie entfällt bei einem Online-Vertragsabschluß über die Plattform Eversports.
Übertragbarkeit und persönliche Verhinderungsgründe:
Auf dritte Personen sind die Rechte des Teilnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag nicht übertragbar. Persönliche Verhinderungsgründe (insbesondere Krankheit, Urlaub, Ferien etc.) des Kursteilnehmers befreien von der Bezahlung der Kursgebühr nicht.
Kündigung:
Die Kündigung des Mitgliedsvertrages muss schriftlich erfolgen (z.B. per Post, per Email, per Fax). Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Der Erhalt des Kündigungsschreibens wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt.
Anmeldungen, die über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports online abgeschlossen wurden, können vom Mitglied selbst verwaltet werden. Eine Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall online möglich.
8.1 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von einem Monat:
Die Kündigungsfrist beträgt drei Tage vor Ablauf des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.2 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von sechs Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate vor Ende des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.3 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von zwölf Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ende des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.4 Sonderkündigungsrecht des Veranstalters
Im Falle eines groben Verstoßes des Kursnehmers gegen die Dojo-Regeln behält sich der Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht vor.
Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an den Kursen findet insoweit auf eigene Gefahr des Teilnehmers statt. Eine eventuell vorzunehmende medizinische Beurteilung des Gesundheitszustandes für die Kursteilnahme einzuholen, obliegt ausschließlich dem Kursnehmer.
Für jeglichen Verlust von mitgebrachten oder liegengelassenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Aufsichtspflicht
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen die Aufsichtspflicht für Kinder erst 5 Minuten vor Trainingsbeginn übernehmen können. Die Aufsichtspflicht vorher liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Aufsichtspflicht nach der Trainingseinheit obliegt ausschließlich den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie sie die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
Kenntnisnahme der AGB
Der Nutzer erklärt, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser Nutzungsbedingungen/AGB vor Vertragsabschluss vollständig Kenntnis zu erhalten, die Möglichkeit hatte diese dauerhaft zu speichern und mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen einverstanden zu sein.
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Bewertungen
Anbei ein paar unabhängige Bewertungen, die im Internet über uns zu finden sind:
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Wir freuen uns auf weitere Einträge!
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Vita Werner Bachhuber
Kyoshi Werner Bachhuber
7. Dan Seibukan Karate · 5. Dan Jinbukan Kobudo
Leiter der Budo Akademie München
1. Vorsitzender des Seibukan Karate Dojo e.V. München
Bundesstilrichtungsreferent Shorin Ryu Seibukan Karate im DKV
Stilrichtungsreferent Shorin Ryu Seibukan Karate im BKB
Beauftragter für SOK Kobudo im BKB
Lizenz-Prüfer A (SRS, SOK und SOK-Kobudo) im DKV
Lizenz-Prüfer B (SRS und SOK) im BKB
Lizenz-Trainer C Breitensport Karate im BKB/BLSV
Mitglied im Technischen Ausschuss (TA) des BKB
Werdegang
1981
Eintritt in die Karateschule Kelheim
Im Alter von 17 Jahren begann Werner Bachhuber das Karate-Training unter Sensei Manfred Binder, später unter Shihan Jamal Measara.
1986
Internationale Lehrgänge
Bereits als Braungurt reiste er mit Shihan Measara nach Indien und Dänemark, um Karate und Kobudo durch Lehrgänge und Vorführungen bekannt zu machen.
1987
1. Dan & Verbandsvorsitz
Prüfung zum 1. Dan (Schwarzgurt) unter den gestrengen Augen von Shihan Measara. Im selben Jahr wurde er zum 1. Vorsitzenden der Shorin-Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. gewählt.
1989
Gründung des Dojo in München
Auf Anraten seines Senseis begann er Karate in München zu unterrichten – zunächst mit einem Schüler im Keller seines Wohnheims. Nach drei Monaten waren es fünf Schüler, dann folgte der Umzug in die ABC-Dance-Studios.
1992
2. Dan Karate
Prüfung zum 2. Dan. Parallel absolvierte er die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH).
2004
3. Dan Karate
Größte Dan-Prüfung in der Verbandsgeschichte im Honbu-Dojo Kelheim, abgenommen von Shihan Measara (7. Dan) und Shihan Jeff Nagata (7. Dan, USA).
2007
1. Dan Kobudo
Nach mehrjähriger Kobudo-Beschäftigung legte er die Prüfung zum 1. Dan Kobudo vor der Prüfungskommission ab.
2009
4. Dan Karate
Erfolgreiche Prüfung zum 4. Dan – gemeinsam mit fünf seiner Schüler, die gleichzeitig den 2. bzw. 3. Dan ablegten.
2013
C-Trainer & BKB-Referent
Lizenz-Ausbildung zum C-Trainer Breitensport Karate. Erstmalige Einladung als Seminarleiter am BKB-Tag in Ingolstadt.
2014
5. Dan Karate · 3. Dan Kobudo
Ehrennadel in Silber des BKB. Assistenz-Coach bei der ersten Karate 1 Premier League auf Okinawa.
2015
Okinawa: 25 Jahre Rengokai
Reise nach Okinawa zum 25-jährigen Jubiläum des Rengokai-Verbandes mit Vorführung in der Budokan-Arena.
2017
World Karate Day München & Bundesreferent
Mitorganisation des World Karate Day mit ca. 1.400 Teilnehmern. Wahl zum Bundesstilrichtungsreferenten Shorin Ryu Seibukan im DKV und BKB.
2019
6. Dan Karate
Prüfung vor Hanshi Measara, Sensei Weigert und Sensei Körber. Im selben Jahr: DKV-Tag in Ludwigsburg mit Betreuung von 5 Okinawa-Meistern.
2023
Okinawa-Reise & Hall of Fame
Leitung einer Reise mit 39 Karateka nach Okinawa. Silberne Mitgliedschaft der Hall of Fame.
2024
7. Dan Karate · 5. Dan Kobudo · Kyoshi
Auf Okinawa legte Sensei Bachhuber die Prüfung zum 7. Dan Karate vor Hanshi Shimabukuro (10. Dan), Hanshi Measara (9. Dan), Sensei Weigert (8. Dan) und Sensei Körber (8. Dan) ab. Er erhielt den Titel „Kyoshi". Im selben Jahr: 5. Dan Kobudo mit dem Titel „Sei Shihan".
Ausführliche Biografie lesen
Sensei Werner Bachhuber (geb. am 23.05.1964) begann das Karate-Training im Alter von 17 Jahren. Am 22.09.1981 trat er als aktives Mitglied der Karateschule Kelheim bei und trainierte zuerst unter seinem ersten Sensei Manfred Binder. Als dieser sich beruflich veränderte, übergab er seine Schule an Shihan Jamal Measara, der auch heute noch die Budo-Akademie in Kelheim mit großem Erfolg leitet.
Bereits als Braungurt durfte Bachhuber mit seinem Sensei in 1986 nach Indien fliegen, um dort Karate- und Kobudo-Lehrgänge mit großen Vorführungen abzuhalten. Daneben war die Gruppe in 1986 auch in Kolding/Dänemark, um das Shorin Ryu Seibukan Karate auf gleiche Weise bekannt zu machen.
Auf Vorschlag seines Senseis wurde er am 22.02.1987 zum 1. Vorsitzenden der Shorin-Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. gewählt. Im selben Jahr legte Bachhuber am 14.06.1987 die Prüfung zum 1. Dan (Schwarzgurt) mit Erfolg ab.
Auf Anraten seines Senseis begann er im Januar 1989 selbst Karate in München zu unterrichten. Zu Beginn hatte er einen Schüler, den er im Keller seines Wohnheimes trainierte. Nach drei Monaten hatte er fünf Schüler und suchte geeignete Räumlichkeiten. So fand die Gruppe zunächst Unterschlupf in einem kleinen Ballettstudio, bevor im September 1989 der Umzug in die ABC-Dance-Studios erfolgte.
Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten. Gab er anfangs nur zwei Trainingseinheiten in der Woche, musste bald mit steigender Zahl der Mitglieder das Trainingsangebot erweitert werden. Jeder Teilnehmer soll entsprechend seinem Alter und seinen Fähigkeiten individuell gefördert werden.
Nach langer Vorbereitungszeit ließ Shihan Measara ihn am 06.10.1992 zur Prüfung zum 2. Dan zu. Im Dezember 1992 musste Sensei Bachhuber aus beruflichen Gründen sein Amt als 1. Vorsitzender abgeben. Er absolvierte eine dreijährige Ausbildung an der Beamtenfachhochschule in Herrsching zum Diplom-Finanzwirt (FH).
Am 08.12.1996 wurde er erneut zum 1. Vorsitzenden der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. gewählt. Mit Eintritt der Stilrichtung in den DKV wurde ihm die C-Prüfer-Lizenz des BKB zuerkannt.
Im August 2004 erhielt er die Erlaubnis zur Prüfung zum 3. Dan. Die größte Dan-Prüfung in der Verbandsgeschichte fand am 10.12.2004 im Honbu-Dojo in Kelheim statt.
Vor mehr als 20 Jahren begann er mit dem Kobudo-Training. Im Oktober 2007 legte er die Prüfung zum 1. Dan Kobudo ab. Am 17.10.2009 folgte der 4. Dan Karate, am 04.03.2012 der 2. Dan Kobudo.
Am 28.10.2014 legte er die Prüfung zum 5. Dan Karate ab, 2014 erhielt er den 3. Dan Kobudo und die Ehrennadel in Silber des BKB. Im November 2015 reiste das Team zum 25-jährigen Rengokai-Jubiläum nach Okinawa.
In der Verbandsversammlung am 03.12.2017 wurde er wieder zum 1. Vorsitzenden gewählt und löste Horst Donhauser als Stilrichtungsreferenten im DKV und BKB ab. 2017 organisierte er den World Karate Day in München mit ca. 1.400 Teilnehmern.
2018 und 2019 war er wiederholt als Assistenz-Coach und Kampfrichter bei internationalen Meisterschaften auf Okinawa und in Dubai tätig. Am 03.11.2019 legte er den 6. Dan Karate ab.
Am 17.03.2024 bestand er die Prüfung zum 5. Dan Kobudo und erhielt den Titel „Sei Shihan". Während der zweiten Okinawa-Reise (September/Oktober 2024) legte er die Prüfung zum 7. Dan Karate vor Hanshi Shimabukuro (10. Dan), Hanshi Measara (9. Dan), Sensei Weigert (8. Dan) und Sensei Körber (8. Dan) ab und erhielt den Titel „Kyoshi".
Verbandstätigkeit & Ehrenämter
Sensei Bachhuber ist seit Jahrzehnten ehrenamtlich im Karate-Verband aktiv:
Seit 1987 (mit Unterbrechung): 1. Vorsitzender der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V.
Seit 2017: Bundesstilrichtungsreferent Shorin Ryu Seibukan im DKV und Stilrichtungsreferent im BKB
Seit 2018: Mitglied im Technischen Ausschuss (TA) des BKB
Seit 2024: Beauftragter für SOK Kobudo im BKB
2018: AG Verfahrensordnung des DKV (als Vertreter der kleinen Stile)
2024: AG Einheitlicher Kriterienkatalog für hohe Dan-Prüfungen im DKV
Als Seminarleiter ist er regelmäßig am jährlichen BKB-Tag in Ingolstadt (seit 2013), bei DKV-Online-Trainings und internationalen Gastlehrgängen aktiv.
Internationale Reisen & Lehrgänge
1986: Indien, Dänemark – Karate- und Kobudo-Lehrgänge
1987, 1989, 1990, 1991: Indien, Dänemark, Polen, Indien
2014: Okinawa – Karate 1 Premier League (Assistenz-Coach)
2015: Okinawa – 25 Jahre Rengokai-Verband
2018: Okinawa – 1st Okinawa Karate International Tournament (Kampfrichter)
2019: Dubai – 40 Jahre Verband (Kampfrichter, 11 Teilnehmer, 2× Gold)
2023: Okinawa – Reise mit 39 Karateka, Training bei Okinawa-Meistern
2024: Okinawa – 7. Dan Prüfung, Titel „Kyoshi"